Denkfehler im blauen Dunst – für einen besseren Nichtraucherschutz

Quelle allen Übels: die Zigarette. (© 2005 by Tomasz Sienicki)

Quelle allen Übels: die Zigarette. (© 2005 by Tomasz Sienicki)

Dass der Tabakkonsum ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt, ist längst kein Geheimnis mehr. Längst rufen die berüchtigten schwarz-weisen Hinweisaufkleber auf den Packungen unmissverständlich einem jeden Käufer ins Bewusstsein, dass er sich auf schnell alternde Haut, Fruchtschädigung, Durchblutungsstörungen, Lungenkrebs – ja eben ganz allgemein auf ein potentiell tödliches Verhalten einlässt.

Genau genommen sind die aufgeklebten Hinweisschilder natürlich nur die Quintessenz sorgfältiger wissenschaftlicher Arbeit. Gerade intellektuellere Personen laufen so Gefahr, die auf den Punkt gebrachten Risiken zu unterschätzen, während sie vermutlich schon längst vom Glimmstengel abgekommen wären, wenn sie um die genauen Mechanismen zum Beispiel eines DNA-Doppelstrangbruches verursacht durch radioaktive Alphazerfälle des im Tabak angesammelten Polonium 210 oder die Entwicklungsstadien eines durch andere mutagene Stoffe wie Vinylchlorid, polyzyklische aromatische Wasserstoffe oder Arsen hervorgerufenen Bronchialkarzinoms – bis hin zur Metastasierung im Gehirn – wüssten.

Nun gut, wer ein bisschen Ahnung von den Gefahren hat – der lässt es eben einfach bleiben; wenn aber ein erwachsener Mensch für sich die Risiken in Kauf nimmt, dann ist das auch in Ordnung. So konnte man wohl die vorherrschende gesellschaftliche Position gegenüber dem Tabakrauch bis vor etwa zehn Jahren beschreiben, bis auch die Gefahren des Passivrauchs immer mehr in den Fokus der Aufmerksamkeit rückten.

Es ist eigentlich ganz einfach: ungewollt eingeatmeter Tabakrauch unterscheidet sich hinsichtlich seiner Schädlicheit nicht wesentlich vom bewusst konsumierten. Wer unfreiwillig blauen Dunst ins Gesicht geblasen bekommt, der hat mit denselben gesundheitlichen Schäden zu rechnen, nur eben mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit. Das Argument, dass die unfreiwillig eingeatmete Menge an schädlichen Stoffen dabei unterhalb einer kritischen Schwelle läge, greift dabei freilich nicht – für krebserregende Stoffe gibt es keine für den Körper tolerable Minimalmenge. Jede kleinste Menge Passivrauch geht also zwangsläufig mit einem wenn auch kleinen, so doch vermeidbaren gesundheitlichem Risiko einher. Rein rechtlich verletzt ein Raucher durch seine Emissionen so das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit des Passivrauchers, weswegen der Staat auch die Pflicht hat, die Belastung durch Passivrauch einzuschränken, wie auch unlängst durch die in allen Bundesländern eingeführten Rauchverbote partiell geschehen.

Dass das natürlich noch nicht genug ist, lässt sich ohne größeren Aufwand experimentell belegen: man gehe nur tagsüber wenige Meter auf dem Gehweg in irgendeiner deutschen Innenstadt – und schon ist man wieder zum Passivraucher geworden. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird man dann also die Feststellung “Wo Menschen, da Tabakrauch” bestätigen können – und dann wiederum im Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt sein. Es ist also absolut konsequent, nicht nur in Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen, sondern auf allen öffentlichen Plätzen ein generelles Rauchverbot einzuführen. Eine gesetzliche Regelung, die dem Nichtraucherschutz wirklich gerecht wird, darf das Rauchen nur dann erlauben, wenn eine Fremdgefährdung nach bestem Ermessen ausgeschlossen ist. Die alte Tradition des privaten Raucherzimmers, mit eingebauter Abluftfilterung wie sie auch für die giftige Abluft von Industrieanlagen vorgeschrieben ist, wird also aufleben; neben abgelegenen Einsiedelhöfen und Single-Haushalten ohne Balkon ist ein solches Raucherzimmer wohl das letzte Tabakrauch-Refugium, dass unser Grundgesetz gestattet.

Im Weiteren muss natürlich der Wandel des allgemeinen Bildes gegenüber dem Tabakrauch, in gewisserweise so eines Weltbildes, fortgeführt werden. Tabakrauch ist nicht etwa als unangenehme, aber dennoch in geringen Mengen zu duldende Belästigung, ähnlich anderer körperlicher Ausdünstungen, zu sehen. Vielmehr ist er damit zuvergleichen, dass einem – im Passivrauch-Fall – einmal im Jahr ein Fremder eine Pistole an den Kopf hält und abdrückt, wobei die Wahrscheinlichkeit, dass die Pistole geladen war, etwa 33/800000 beträgt. Das ist nicht besonders hoch und dennoch würde jeder normaler Bürger ein derartiges russisches Roulette gesetzlich verbieten.

Einen anderen Blick auf den Tabakkonsum gestattet übrigens die klinische Psychologie, welcher wiederum das fehlerhafte Denken macher Teile der Gesellschaft in Bezug auf den Tabakrauch deutlich werden lässt. Wie zum Beispiel Magersucht gilt auch der Tabakkonsum als stoffgebundene Sucht und somit als psychiatrische Erkrankung. Psychisch Kranken bietet der Staat, um ihre körperliche und seelische Unversehrtheit wiederherzustellen oder zumindest zu fördern, ein ganze Reihe von Therapiemöglichkeiten an; ja manchmal kann er sogar eine Therapie verpflichtend anordnen.

Im Beispiel einer magersüchtigen Patientin mag sich das folgendermaßen gestalten: die junge Frau isst immer weniger, läuft dafür mehr und erbricht sich. Sie steigert sich immer mehr in die Magersucht hinein, sodass ihr Körpergewicht und ihr allgemeiner gesundheitlicher Zustand ein für sie selbst lebensbedrohliches Niveau erreicht hat. Im Gespräch mit einem Arzt zeigt die spindeldürre Frau allerdings keine Einsicht in ihren höchst kritischen Zustand, ja vielleicht ist sie subjektiv noch nicht einmal unglücklich und so möchte sie keine Therapie beginnen. In diesem Fall kann dann eine Zwangseinweisung angeordnet werden, um schließlich der armen Patientin aus den festgefahrenen, aber höchst gefährlichen Gleisen zu helfen (was nicht leicht ist, aber lohnend). Der gesunde Menschenverstand sagt einem da, dass es – trotz aller Unannehmlichkeit der Zwangseinweisung und vorbei an den lauten Widerständen von Seiten der Patientin – richtig war, diesen Schritt zu ihrer Rettung zu unternehmen; und auch rechtlich begibt man sich da nicht aufs Glatteis. Es ist in diesem Fall vollkommen in Ordnung, den Willen eines psychisch Kranken nicht für voll zu nehmen.

Wie verhält es sich aber mit der psychischen Krankheit der Tabaksucht (ja, wir leben in einem Land, in dem Tabaksucht als Krankheit gilt)? Zahlenmäßig ist sie mit der Magersucht problemlos vergleichbar: etwa jeder zehnte Raucher erkrankt am Lungenkrebs, etwa jeder zwanzigste stirbt am Lungenkrebs (ganz abgesehen von Herzinfarkt und vielen weiteren tabakrauchbedingten Erkrankungen), während etwa jeder zehnte Fall von Magersucht tödlich endet. Der Magersüchtige gefährdet sich selbst, der Raucher ebenso (und zudem noch andere Menschen). Außerdem haben viele Raucher überhaupt keine Einsicht in ihre Krankheit, erheben sogar einen Anspruch auf das Ausleben ihrer Sucht und auf Toleranz, ganz ähnlich wie bei vielen Magersüchtigen. Und genauso wie beim Magersüchtigen die Willensfreiheit dahingehend verzerrt ist, nicht normal zu essen, ist sie es auch beim Raucher durch einen immensen Suchtdruck zugunsten des weiteren Tabakkonsums.

Auf den Punkt gebracht stellen sich die Fragen: warum werden dann also Magersüchtige, die sich selbst gefährden, in psychiatrische Krankenhäuser zwangseingewiesen, Raucher dagegen nicht? Warum wird die Stimme Magersüchtiger, die weiterhin nichts essen wollen und nicht therapiert werden wollen, nicht für voll genommen, während Raucher in Politik und Medien als ebenbürtige und keineswegs wahnsinnige Diskussionspartner gelten? Warum legt an man an zwei vergleichbar riskante psychische Erkrankungen nicht denselben Maßtab an, so wie es die kühle Vernunft fordern würde?

Die Antwort ist so einfach wie traurig: einzelne “Wahnsinnige” werden abgeschoben, eine große, zusammengerotte Menge von “Wahnsinnigen” dagegen gilt als gesellschafts -und profittaugliche Gruppierung. Allein die Zahl macht den Unterschied. Keine Chance selbst- und fremdgefährdende Raucher genau so wie selbstgefährdende Magersüchtige zwangseinzuweisen, zu zahlenmächtig wäre der Prostest der Krankheitsuneinsichtigen und der nutznießenden Tabakindustrie! Die Masse besiegt die Logik.

Zum Ende aber konstruktive Gedanken: die Politik muss den Nichtraucherschutz vorantreiben, auch auf öffentlichen Flächen muss ein Rauchverbot einführt werden. Außerdem böte sich beispielsweise die Einführung eines „Tabakführerscheins“ an, welcher erst nach zehn theoretischen Aufklärungsstunden und einer entsprechenden Prüfung ausgegeben wird und dessen Besitz Voraussetzung für den Tabakkonsum ist. Den schon süchtigen Rauchern aber müssen, zeigen sie nun Einsicht in ihre durch den Suchtdruck verzerrte Willensfreiheit oder nicht, viel bessere Therapiemöglichkeiten zu ihrem eigenen langfristigen Wohle geboten werden. Kurz: Der Cowboy mit dem Glimmstengel muss als hilfsbedürftiger Kranker gelten.

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